Vergütungsstruktur

Zielgesamtvergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus festen und variablen Bestandteilen. Feste Bestandteile sind das monatliche Gehalt, Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Variable Bestandteile sind der Short-Term Incentive (STI) und der Long-Term Incentive (LTI). Der Aufsichtsrat legt eine Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller Vergütungsbestandteile zusammen. Beim STI und dem LTI wird der Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung zugrunde gelegt.

Die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden besteht zu etwa 36% aus festen Bestandteilen und zu etwa 64% aus variablen Bestandteilen. Dabei macht der STI etwa 40% und der LTI etwa 60% der variablen Vergütung aus. Bei den anderen Vorstandsmitgliedern liegt der Anteil der festen Vergütung bei etwa 40-45% und jener der variablen Vergütung bei etwa 55-60%. Der Anteil des STI an der variablen Vergütung liegt bei etwa 35-38% und der des LTI bei etwa 62-65%. Die Anteile der festen und variablen Vergütung können in zukünftigen Geschäftsjahren variieren, insbesondere aufgrund von Entwicklungen der Service Costs im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, des Aufwands für vertraglich zugesagte Nebenleistungen und durch eventuelle Neubestellungen.