ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Die TUI Group verpflichtet sich die Menschenrechte und Umweltverpflichtungen innerhalb der Lieferkette bei ihren weltweiten Aktivitäten zu beachten.
Den Schutz der Menschenrechte betrachten wir als elementar wichtig. Seit 2014 sind wir Unterzeichnerin der weltweit 10 allgemein anerkannten Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.
Wir halten uns an geltendes Recht, erfüllen international anerkannte Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt und achten darauf, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit wie auch der unserer Lieferantinnen und Lieferanten verhindert werden.
Insbesondere verurteilen wir alle Formen von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Formen von Sklaverei, alle sklavereiähnlichen Praktiken und alle Formen von Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale wie der nationalen oder ethnischen Herkunft, der sozialen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion, der Weltanschauung und Überzeugung, der politischen Überzeugung oder einer Behinderung. Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch mit Respekt und Würde zu behandeln ist, und engagieren uns für eine ständige Verbesserung von Vielfalt und Inklusion in unserem Unternehmen.
Unser Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte spiegelt sich in unserer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten wieder. Sie können das separate Dokument auf der rechten Seite herunterladen. Der Menschenrechtsbeauftragte der TUI Group ist Thomas Ellerbeck.
Bitte beachten Sie, dass die TUI Deutschland GmbH aus rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit dem deutschen Lieferkettengesetz eine separate, angepasste Grundsatzerklärung abgegeben hat. Auch diese steht rechts zum Download bereit. Dr. Dietrich Kressel ist der Menschenrechtsbeauftragte der TUI Deutschland GmbH.