Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten ist die Prämisse des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette zu analysieren, zu kontrollieren, und bei Missständen Abhilfe zu schaffen. Das LkSG gilt für den eigenen Geschäftsbereich und für die gesamte Lieferkette, sowohl in Deutschland als auch weltweit.

Bei der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten setzen wir auf folgende Bausteine: Verantwortlichkeiten und Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Abhilfemaßnahmen sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Der Prozess wird kontinuierlich auf Wirksamkeit geprüft.

Wir haben für unsere Lieferantinnen und Lieferanten sowie Partnerinnen und Partner ein Informationspaket über das LkSG, seine Folgen und die Auswirkungen auf die TUI Group und ihre Lieferkette erstellt. Dieses ist öffentlich verfügbar (weitere Informationen hier).

Wir veröffentlichen jährlich Berichte über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten. Diese werden spätestens vier Monate nach Ende unseres Geschäftsjahres hier auf unserer Website veröffentlicht und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt.

Unsere bisher veröffentlichten Berichte zum LkSG stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung: