Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten ist die Prämisse des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette zu analysieren, zu kontrollieren, und bei Missständen Abhilfe zu schaffen. Das LkSG gilt für den eigenen Geschäftsbereich und für die gesamte Lieferkette, sowohl in Deutschland als auch weltweit.
Bei der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten setzen wir auf folgende Bausteine: Verantwortlichkeiten und Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Abhilfemaßnahmen sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Der Prozess wird kontinuierlich auf Wirksamkeit geprüft.