Die Regelung der Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder basiert auf Paragraph 18 der Satzung der TUI AG, die öffentlich auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar ist. Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes muss die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschließen. Bei der TUI AG ist dies zuletzt in der Hauptversammlung am 25. März 2021 erfolgt und das Vergütungssystem wurde mit 99,7% Zustimmung beschlossen.
Gemäß den Grundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex trägt die Vergütung des Aufsichtsrats den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Lage der Gesellschaft Rechnung. Bei der Festsetzung wird zudem der zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in vergleichbaren Unternehmen berücksichtigt. Mit der Vergütung sollen hochqualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat gewonnen und gehalten werden. Dies soll zur effizienten Arbeit des Aufsichtsrats beitragen und die Entwicklung der Gesellschaft fördern.