Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Komponenten zusammen.
Vergütungskomponenten
Festvergütung
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 90 Tsd. Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das Doppelte dieses Betrages.
Ausschussvergütung
Die Mitglieder des Präsidiums und des Prüfungsausschusses erhalten eine jährliche Festvergütung in Höhe von 42 Tsd. Euro, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache dieses Betrages. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sowie der nach Bedarf eingerichteten Transaktionsausschüsse erhalten keine entsprechende Vergütung.
Sitzungsgelder
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Präsidiums, des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses erhalten pro Sitzung – unabhängig von deren Form – ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 Tsd. Euro.
Sonstiges
Im Interesse der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.