Das kürzlich vereinbarte zusätzliche Stabilisierungspaket über 1,2 Milliarden Euro der KfW und des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung bzw. Aussetzung der in den Anleihebedingungen der am 26. Oktober 2021 fälligen und mit 2,125% verzinsten 300.000.000 Euro Anleihe (die Anleihe) vorgesehenen möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI. Die TUI AG hat die Inhaber der Anleihe daher dazu aufgerufen, diese unter den Anleihebedingungen bestehende Begrenzung durch die Erteilung der Zustimmung zu einer entsprechenden Änderung der Anleihebedingungen in einer Abstimmung ohne Versammlung in der Zeit vom 4. bis 8. September 2020 auszusetzen.
Im Anschluss an den am 1. September 2020 erhaltenen und veröffentlichten sowie von der TUI AG unterstützten Gegenantrag zu dem Beschlussgegenstand, haben die Inhaber der Anleihe ihre Zustimmung zu einer Änderung der Anleihebedingungen erteilt, indem sie für den in dem Gegenantrag beschriebenen Beschlussvorschlag gestimmt haben. Der Gegenantrag unterscheidet sich von dem in der Aufforderung zur Stimmabgabe vom 17. August 2020 dargestellten Beschlussvorschlag insofern, als die im ursprünglichen Beschlussvorschlag vorgesehene Aussetzung der in den Anleihebedingungen vorgesehenen möglichen zukünftigen Beschränkung der Finanzverschuldung der TUI nur unter bestimmten, im Gegenantrag im Detail dargestellten Bedingungen gewährt wird. Diese Bedingungen beinhalten eine Erhöhung der Zinsen auf 9,5% p.a. des Gesamtnennbetrags der Anleihe ab dem 1. Oktober 2020 und eine zusätzliche quartalsweise Zahlung von Zinsen in Höhe von 2,0% des Gesamtnennbetrags der Anleihe ab dem 1. April 2021. Außerdem verpflichtet sich die TUI AG gemäß dem angenommenen Beschlussvorschlag zu einer vorzeitigen (vollständigen oder teilweisen) Rückzahlung der Anleihe aus bestimmten zusätzlichen von der TUI AG aufgenommenen Finanzmitteln, soweit solche Finanzmittel insgesamt mindestens 150 Millionen Euro betragen.
Außerdem erhöht sich das Beschlussfassungsentgelt von EUR 1.000 pro EUR 100.000 Nennwert der Schuldverschreibungen auf EUR 3.000 pro EUR 100.000 Nennwert der Schuldverschreibungen.
Das Wirksamwerden der Änderung der Anleihebedingungen gemäß dem angenommenen Beschlussvorschlag wird im Laufe des Oktober 2020 erwartet.
Mit der Begebung einer Wandelanleihe (alternativ einer Optionsanleihe) durch TUI an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in einer Höhe von 150 Millionen Euro stünden der TUI nach Erfüllung der weiteren üblichen Auszahlungsbedingungen alle Mittel aus dem mit Ad-hoc-Mitteilung vom 12. August 2020 bekannt gemachten Stabilisierungspaket in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die von der Abstimmungsleiterin erstellte Niederschrift zur Abstimmung ohne Versammlung inklusive des vollständigen Wortlauts des angenommenen Beschlussvorschlags kann auf der Internetseite der TUI unter https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/anleihen-und-ratings/anleihen abgerufen werden. Ein von der Abstimmungsleiterin unterschriebenes Verzeichnis der stimmberechtigten Gläubiger wird den Inhabern der Anleihe gemäß den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes auf Anfrage zugänglich gemacht.