- Das kürzlich vereinbarte zusätzliche Stabilisierungspaket über 1,2 Milliarden Euro der KfW und des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung bzw. Aussetzung der in den Anleihebedingungen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe vorgesehenen möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI.
- Die TUI AG hat die Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe daher dazu aufgerufen, diese unter den Anleihebedingungen bestehende Begrenzung durch die Erteilung der Zustimmung zu einer entsprechenden Änderung der Anleihebedingungen in einer Abstimmung ohne Versammlung in der Zeit vom 4. bis 8. September 2020 aufzuheben.
Die TUI AG, die KfW und der WSF haben sich kürzlich auf ein zusätzliches Stabilisierungspaket über 1,2 Milliarden Euro verständigt. Das aus einer Erweiterung der bestehenden KfW-Kreditlinie und der Begebung einer Wandelanleihe in Höhe von 150 Millionen Euro bestehende Stabilisierungspaket stärkt die finanzielle Position der TUI und würde ausreichend Liquidität in dem volatilen Marktumfeld zur Verfügung stellen um TUI’s saisonalen Schwankungen bis einschließlich Winter 2020/21 sowie mögliche längere, durch COVID-19 verursachte Reisebeschränkungen oder -störungen auszugleichen.
Die Inanspruchnahme des Stabilisierungspakets steht unter dem Vorbehalt der Aussetzung der in den Anleihebedingungen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe vorgesehenen möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI durch eine Änderung der Anleihebedingungen bis zum 30. September 2020. Die Zustimmung zu dieser Änderung der Anleihebedingungen ist für den Zugang der TUI zu den zugesagten zusätzlichen Finanzhilfen bis zum Fälligkeitsdatum der im Oktober 2021 fälligen Anleihe von großer Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund ersucht die TUI AG die Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe um Teilnahme an einer Abstimmung ohne Versammlung nach dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) und den Anleihebedingungen und um Zustimmung zu der geplanten Änderung der Anleihebedingungen. Die Abstimmung ohne Versammlung findet in der Zeit vom 4. September, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum 8. September, 24 Uhr (MESZ), statt.
Weitere Informationen bezüglich der vorgeschlagenen Änderung der Anleihebedingungen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe sowie bezüglich Zeitrahmen, Form und Verfahren der Abstimmung werden den Inhabern der Anleihe in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen und den Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes sowie zusätzlich auf der Internetseite der TUI (https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/anleihen-und-ratings/anleihen) bekannt gegeben.
Aus Effizienzgründen werden die Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe gebeten, ihre Stimme durch Registrierung auf der Abstimmungsplattform (www.lucid-is.com/tui) und Einreichung bestimmter Dokumente bis zum 3. September 2020, 23:59 Uhr (MESZ) über den Stimmrechtsvertreter abzugeben.