Die TUI Group verpflichtet sich die Menschenrechte und Umweltverpflichtungen innerhalb der Lieferkette bei ihren weltweiten Aktivitäten zu beachten.
Den Schutz der Menschenrechte betrachten wir als elementar wichtig. Seit 2014 sind wir Unterzeichnerin der weltweit 10 allgemein anerkannten Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.
Wir halten uns an geltendes Recht, erfüllen international anerkannte Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt und achten darauf, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit wie auch der unserer Lieferantinnen und Lieferanten verhindert werden.
Insbesondere verurteilen wir alle Formen von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Formen von Sklaverei, alle sklavereiähnlichen Praktiken und alle Formen von Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale wie der nationalen oder ethnischen Herkunft, der sozialen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion, der Weltanschauung und Überzeugung, der politischen Überzeugung oder einer Behinderung. Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch mit Respekt und Würde zu behandeln ist, und engagieren uns für eine ständige Verbesserung von Vielfalt und Inklusion in unserem Unternehmen.
Unser Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte spiegelt sich in unserer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten wieder. Sie können das separate Dokument auf der rechten Seite herunterladen. Der Menschenrechtsbeauftragte der TUI Group ist Thomas Ellerbeck.
Bitte beachten Sie, dass die TUI Deutschland GmbH sowie die TUIfly GmbH aus rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit dem deutschen Lieferkettengesetz jeweils separate und angepasste Grundsatzerklärungen abgegeben haben. Diese stehen ebenfalls rechts zum Download bereit. Gleb Zabashta ist der Menschenrechtsbeauftragte der TUI Deutschland GmbH, während Eva Schlottau diese Funktion bei der TUIfly GmbH übernimmt.
Setzt die Standards für ethisches Verhalten, ethische Werte und Grundsätze, die wir von unseren Lieferantinnen und Lieferanten erwarten.
Verpflichtet TUI-Mitarbeitende zu integrem Geschäftsgebaren und ermutigt sie, potenzielle oder tatsächliche Verstöße über die verfügbaren Kanäle zu melden, die auch ein vertrauliches Hinweisgebersystem (TUI Speak Up Line) umfassen.
Gilt sowohl für unsere eigenen Mitarbeitenden als auch für unsere Vertragspartnerinnen und -partner. Es fokussiert sich auf einen fairen und verantwortungsvollen Umgang mit allen Mitarbeitenden und die Einhaltung geltender Gesetze und Branchenstandards.
TUI verpflichtet sich, alle potenziellen Compliance-Verstöße gegen unseren Integrity Passport, den Lieferantenkodex, unsere internen Richtlinien und geltende Gesetze, auch in Bezug auf Menschenrechte und ökologische Nachhaltigkeit, zu untersuchen. Um den Prozess zu erleichtern, hat TUI ein Beschwerdeverfahren über die TUI SpeakUp Line, unsere Hinweisgeber-Hotline, eingeführt.
Die TUI Group verurteilt entschieden jegliche Form von Zwangsarbeit, moderne Sklaverei und Menschenhandel. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, die Menschenrechte sowohl in den eigenen Geschäftsaktivitäten als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu respektieren und zu fördern.
Die TUI Group berichtet ihren jährlichen Fortschritt im Rahmen eines Statements entsprechend den Anforderungen des britischen Modern Slavery Acts 2015. Das Statement beschreibt die Maßnahmen, die zur Verhinderung moderner Sklaverei und des Menschenhandels im eigenen Geschäftsbetrieb und der Lieferkette im Berichtsjahr ergriffen wurden.
Unsere bisher veröffentlichten Statements zum Modern Slavery Act stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten ist die Prämisse des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette zu analysieren, zu kontrollieren, und bei Missständen Abhilfe zu schaffen. Das LkSG gilt für den eigenen Geschäftsbereich und für die gesamte Lieferkette, sowohl in Deutschland als auch weltweit.
Bei der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten setzen wir auf folgende Bausteine: Verantwortlichkeiten und Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Abhilfemaßnahmen sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Der Prozess wird kontinuierlich auf Wirksamkeit geprüft.
Wir haben für unsere Lieferantinnen und Lieferanten sowie Partnerinnen und Partner ein Informationspaket über das LkSG, seine Folgen und die Auswirkungen auf die TUI Group und ihre Lieferkette erstellt. Dieses ist öffentlich verfügbar.
Wir veröffentlichen jährlich Berichte über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten. Diese werden spätestens vier Monate nach Ende unseres Geschäftsjahres hier auf unserer Website veröffentlicht und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt.
Unsere bisher veröffentlichten Berichte zum LkSG stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung: