Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Hannover, 09.09.2020, 15:37 CEST. Gemäß den Bestimmungen der zwischen TUI, KfW und einem Bankenkonsortium bestehenden revolvierenden Kreditfazilität steht die zusätzliche KfW-Kreditlinie als Teil des Stabilisierungspakets in Höhe von 1,2 Milliarden Euro unter dem Vorbehalt der Aufhebung bzw. Aussetzung der in den Anleihebedingungen der am 26. Oktober 2021 fälligen und mit 2,125% verzinsten 300.000.000 Euro Anleihe (die Anleihe) vorgesehenen möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI. Mit dem Ablauf des Abstimmungszeitraums einer Abstimmung ohne Versammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) am 8. September 2020, 24 Uhr (MESZ), haben die Inhaber der Anleihe ihre Zustimmung zu der Aussetzung erteilt.
Sobald der angenommene Beschlussvorschlag wirksam wird, erhöhen sich die Zinsen auf 9,5% p.a. des Gesamtnennbetrags der Anleihe ab dem 1. Oktober 2020 und eine zusätzliche Verpflichtung zur quartalsweisen Zahlung von Zinsen in Höhe von 2,0% des Gesamtnennbetrags der Anleihe ab dem 1. April 2021 tritt in Kraft. Außerdem verpflichtet sich die TUI AG zu einer vorzeitigen (vollständigen oder teilweisen) Rückzahlung der Anleihe aus bestimmten zusätzlichen von der TUI AG aufgenommenen Finanzmitteln, soweit solche Finanzmittel insgesamt mindestens 150 Millionen Euro betragen. Zudem erhöht sich das Beschlussfassungsentgelt von EUR 1.000 pro EUR 100.000 Nennwert der Schuldverschreibungen auf EUR 3.000 pro EUR 100.000 Nennwert der Schuldverschreibungen.
Das Wirksamwerden der Änderung der Anleihebedingungen wird im Laufe des Oktobers 2020 erwartet. Mit der Begebung einer Wandelanleihe (alternativ einer Optionsanleihe) durch TUI an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in einer Höhe von 150 Millionen Euro stünden der TUI nach Erfüllung der weiteren üblichen Auszahlungsbedingungen alle Mittel aus dem mit Ad-hoc-Mitteilung vom 12. August 2020 bekannt gemachten Stabilisierungspaket in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.
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