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Vergütungssystem Aufsichtsrat

Die Regelung der Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder basiert auf Paragraph 18 der Satzung der TUI AG, die öffentlich auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar ist. Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes muss die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschließen. Bei der TUI AG ist dies zuletzt in der Hauptversammlung am 11. Februar 2025 erfolgt und das Vergütungssystem wurde mit 99,26% Zustimmung beschlossen.

Gemäß den Grundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex trägt die Vergütung des Aufsichtsrats den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Lage der Gesellschaft Rechnung. Bei der Festsetzung wird zudem der zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in vergleichbaren Unternehmen berücksichtigt. Mit der Vergütung sollen hochqualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat gewonnen und gehalten werden. Dies soll zur effizienten Arbeit des Aufsichtsrats beitragen und die Entwicklung der Gesellschaft fördern.

Satzung der TUI AG
11. Februar 2025PDF | 86.36 KB

Vergütungskomponenten

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Komponenten zusammen.

Festvergütung

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 90 Tsd. Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das Doppelte dieses Betrages.

Ausschussvergütung

Die Mitglieder des Präsidiums und des Prüfungsausschusses erhalten eine jährliche Festvergütung in Höhe von 42 Tsd. Euro, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache dieses Betrages. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sowie der nach Bedarf eingerichteten Transaktionsausschüsse erhalten keine entsprechende Vergütung.

Sitzungsgelder

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Präsidiums, des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses erhalten pro Sitzung – unabhängig von deren Form – ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 Tsd. Euro.

Sonstiges

Im Interesse der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.

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