Rückzahlung Stille Einlage I und Optionsanleihe bis Ende 2023 geplant – Rückzahlungspreis mindestens 730 Millionen Euro zuzüglich Zinsen / TUI beabsichtigt auch deutliche Reduzierung der KfW-Kreditlinien / Refinanzierung über neue Kapitalmaßnahmen geplant / Aktionäre entscheiden in der TUI Hauptversammlung im Februar 2023
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Vorgehen vereinbart für Rückzahlung der Stillen Einlage I (420 Millionen Euro) und der verbliebenen Optionsanleihe (59 Millionen Euro) an den WSF bis Ende 2023 –Rückzahlungspreis einschließlich Ausgleich für Wandlungsrecht und zuzüglich Zinsen mindestens 730 Millionen Euro Neben der Vereinbarung mit dem WSF, sollen auch KfW-Kreditlinien (aktuell 2,1 Milliarden Euro) deutlich reduziert werden
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Geplante Maßnahmen zur Refinanzierung sind Gegenstand der TUI Hauptversammlung im Februar 2023: Herabsetzung des Grundkapitals – anschließend Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechten aus bereits bestehendem genehmigten Kapital
TUI Vorstandschef Sebastian Ebel: „Der Weg und der Fahrplan sind erarbeitet und mit dem WSF vereinbart. Zügige Rückführung der Staatshilfen war immer unser Ziel. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt: die TUI ist stabil und auf dem Weg zurück zu nachhaltigem, profitablem Wachstum.“
Der Vorstand der TUI Group hat mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ein Modell und einen Zeitplan zur Rückzahlung der vom WSF gewährten Corona-Hilfen vereinbart. Der Aufsichtsrat der TUI hat der Vereinbarung zugestimmt. Diese sieht vor, dass der Touristikkonzern bis Ende 2023 die Stille Einlage I in Höhe von nominal 420 Millionen Euro sowie die verbliebene Optionsanleihe in Höhe von nominal 59 Millionen Euro vollständig zurückzahlt und in diesem Zusammenhang auch die vom WSF gehaltenen Optionsrechte auf TUI Aktien zurückerhält. Einschließlich eines Ausgleichs für den Wert der bestehenden Wandlungsrechte des WSF und zuzüglich aufgelaufener Zinsen beträgt der Rückzahlungspreis mindestens 730 Millionen Euro. Außerdem beabsichtigt TUI, die KfW-Kreditlinien weiter deutlich zu reduzieren. Die Rückführungen sollen über Kapitalerhöhungen refinanziert werden.
Sebastian Ebel, Vorstandsvorsitzender der TUI Group: „Unser Ziel war immer klar: Wir wollen die während der Pandemie erhaltenen Staatshilfen so schnell wie möglich zurückgeben, um unsere Nettoverschuldung und die Zinslast zu reduzieren. Der Weg dafür wurde mit dem WSF erarbeitet und vereinbart und auch ein strukturierter Zeitplan zur Umsetzung Die Vereinbarung mit dem WSF legt die Bedingungen fest und ist die Grundlage für die entsprechenden Beschlussfassungen durch die TUI Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung im Februar 2023. Ich bitte unsere Aktionärinnen und Aktionäre, diesem Weg und dem Fahrplan zur Umsetzung zuzustimmen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür: TUI ist wieder stabil und auf dem Weg zurück zu profitablem Wachstum. Der Sommer 22 war stark, unsere konsequent umgesetzte Transformation zahlt sich mehr und mehr aus, das spiegelt sich auch in unseren Zahlen wider. Natürlich haben wir noch einen herausfordernden Weg vor uns. Aber unsere Strategie, unser zukunftssicheres Geschäftsmodell, der Neustart des Tourismus und vielversprechende Kunden- und Reisetrends stimmen uns zuversichtlich für unseren Weg zurück zur Normalität.“
Mathias Kiep, Finanzvorstand der TUI Group: „Im Falle einer erfolgreichen Umsetzung der geplanten Maßnahmen können wir die Finanzsituation der TUI weiter deutlich verbessern und unser angestrebtes Verschuldungsniveau eines Brutto-Leverage-Ratios von deutlich unter 3 schneller erreichen. Mit einer so möglichen vollständigen Rückzahlung der WSF-Hilfen und der Reduzierung der KfW-Kreditlinien stärken wir unsere Bilanz, wir profitieren von geringeren Zinszahlungen und wir gewinnen weitere finanzielle und unternehmerische Flexibilität bei der Umsetzung unserer Strategie für künftiges profitables Wachstum.“
Zur Refinanzierung der Rückzahlungen sind Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechten geplant, wobei diese zeitgleich im Rahmen eines Bezugsangebots durchgeführt werden sollen. Die erforderlichen Genehmigungen für entsprechendes Kapital wurden bereits im Februar 2022 von der Hauptversammlung erteilt. Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung wird den Aktionärinnen und Aktionären des Unternehmens auf der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2023 zunächst eine Herabsetzung des Grundkapitals der TUI AG vorgeschlagen. Indem TUI Aktien im Verhältnis von zehn zu eins zusammengelegt werden, sinkt das Grundkapital des Konzerns von derzeit rund 1,785 Milliarden Euro auf dann rund 179 Millionen Euro. Der Herabsetzungsbetrag in Höhe von rund 1,606 Milliarden Euro wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Eine Ausschüttung an die Aktionäre findet nicht statt. Der Unterschied zwischen dem erwarteten Börsenpreis der TUI-Aktien nach der Aktienzusammenlegung und dem geringsten Ausgabebetrag in Höhe des Nominalwerts von 1,00 Euro wird wesentlich vergrößert und ermöglich damit Kapitalerhöhungen zu marktüblichen Konditionen. Bei einer vollständigen Rückzahlung der WSF-Hilfen verbleiben nur noch die Kreditlinien der KfW als letzte Komponente der drei Stabilisierungspakete, die die TUI während der Pandemie erhalten hat. Der Konzern plant diese ebenfalls deutlich zu reduzieren.
Nach den im Januar 2021 beschlossenen weiteren Stabilisierungsmaßnahmen hat der WSF das Recht, die Stille Einlage I in Höhe des Nominalbetrags zum Wandlungspreis in Höhe von 1,00 Euro je Aktie in bis zu 420 Millionen Aktien der Gesellschaft zu wandeln. Dieses Recht wird im Rahmen der Vereinbarung bis Ende 2023 ausgesetzt. Die Rückführungsvereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung der beihilferechtlichen Unbedenklichkeit durch die EU-Kommission.