Hannover, 28. Juni 2021
Ir Release

TUI AG: Erfolgreiche Aufstockung der Wandelanleihe vom April um knapp 190 Millionen Euro zu 105,857 Prozent/ Gut 200 Millionen Euro Mittelzufluss mit Ziel Refinanzierung und Rückzahlung

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Die TUI AG hat die Aufstockungsemission der Wandelschuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag von knapp 190 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen. Die neuen Wandelschuldverschreibungen werden in neue und/oder bestehende Namensaktien von TUI wandelbar und vollständig fungibel mit den am 16. April 2021 begebenen Wandelschuldverschreibungen im Volumen von 400 Millionen Euro sein.

TUI beabsichtigt, den Erlös aus der Emission der Neuen Wandelschuldverschreibungen zur Refinanzierung und insbesondere zur weiteren Reduktion von Ziehungen der KfW-Fazilitäten und späteren Rückzahlung dieser Fazilitäten zu verwenden.

Die neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Ausgabepreises) wie die im April begebenen Wandelschuldverschreibungen ausgegeben und werden mit den bestehenden Wandelschuldverschreibungen konsolidiert und bilden mit diesen eine Gesamtemission.

Die neuen Wandelschuldverschreibungen werden zu einem Preis von 105,857% des Nominalwerts ausgegeben, der im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bestimmt wurde. Damit fließen der TUI gut 200 Millionen Euro zu.

Citigroup Global Markets Europe AG, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, HSBC, und UniCredit Bank AG agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners.

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Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Jurisdiktionen dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht unter dem U.S. Securities Act of 1933 (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernissen des Securities Act besteht.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedssaat im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129.

Ausschließlich für den Zweck der Anforderungen an die Produktüberwachung nach (i) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"), (ii) Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II und (iii) lokalen Umsetzungsbestimmungen (zusammen die "MiFID II Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher deliktsrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Haftung, die ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte, wurde in Bezug auf die Anleihen ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgelegt, dass die Anleihen (i) mit einem aus solchen Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Jede Person, die die Anleihen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Händler"), sollte die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen. Ein Händler, der den Anforderungen von MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (indem er entweder die Zielmarktbewertung des Herstellers übernimmt oder verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle festlegt. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das in dieser Veröffentlichung beschriebene Angebot von Anleihen und/oder diesen zugrunde liegenden Aktien. Es wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne von MiFID II, noch (b) irgendeine an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern gerichtete Empfehlung darstellt, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "EWR") oder im Vereinigten Königreich (im Folgenden "UK") angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden. Zu diesen Zwecken bedeutet "Kleinanleger" (a) eine Person im EWR, die ein (oder mehrere) (i) Kleinanleger im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MIFID II ist; (ii) ein Kunde im Sinne der EU-Richtlinie 2016/97 (in der geänderten Fassung, der "Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungen"), welcher nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MIFID II gilt, und (b) eine Person im Vereinigten Königreich, die ein (oder mehrere) (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, welche gemäß der EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts von UK darstellt, gilt oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (die "FSMA") und aller Regeln oder Vorschriften, die im Rahmen der FSMA zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/97 erlassen wurden, in welchen der Kunde nicht als professioneller Anleger gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nr. 8 der Verordnung (EU) 600/2014, welche wiederum gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts von UK ist, qualifiziert ist.

Folglich wurde kein Schlüsselinformationsdokument gemäß der Verordnung (EU) 1286/2014 (die "EU PRIIPs-Verordnung") oder der EU-PRIIPs-Verordnung, die gemäß der EUWA (die "britische PRIIPS Verordnung") Teil des innerstaatlichen Rechts von UK ist, erstellt, welches erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder diese auf andere Weise Kleinanlegern im EWR oder UK zur Verfügung zu stellen. Daher kann das Anbieten oder Verkaufen der Anleihen oder die anderweitige Bereitstellung für Privatanleger im EWR oder in UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der britischen-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Mitteilung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Mitteilung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie "glauben", "schätzen", "antizipieren", "erwarten", "beabsichtigen", "werden", oder "sollen" sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse daher wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Wir werden die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch spätere Ereignisse oder Umstände reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, korrigieren, und übernehmen hierzu auch keine entsprechende Verpflichtung. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.

Citigroup Global Markets Europe AG, BofA Securities Europe SA, Commerzbank Aktiengesellschaft, Société Générale, Barclays Bank Ireland PLC, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, HSBC, ING Bank N.V., Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG ("Joint Bookrunners") handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Anleihen (das "Angebot") ausschließlich für die Gesellschaft. Sie werden in Bezug auf das Angebot keine andere Person als ihren Kunden ansehen und weder jemand anderem als der Gesellschaft gegenüber für den Schutz ihrer Kunden, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, die Inhalte dieser Mitteilung oder Transaktionen, Vereinbarungen oder andere hier in Bezug genommene Aspekte, verantwortlich sein.

Im Zusammenhang mit dem Angebot kann jeder der Joint Bookrunners und seiner jeweiligen Tochtergesellschaften einen Teil der Anleihen oder der dem Angebot zugrunde liegenden Anteile als Position übernehmen und in dieser Funktion diese Anleihen und zugrunde liegenden Aktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig halten, kaufen, verkaufen, zum Kauf auf eigene Rechnung anbieten. Dementsprechend sind Verweise in dieser Mitteilung und anderswo auf die Ausgabe, das Anbieten, das Zeichnen, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit solchen Wertpapieren dahingehend zu verstehen, dass jegliche Ausgabe, Angebot, Zeichnung, Erwerb, Platzierung oder Handel der Joint Bookrunners und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften die in dieser Eigenschaft auftreten, umfasst ist. Darüber hinaus können die Joint Bookrunners und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften Finanzierungsvereinbarungen (inklusive Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren schließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunners und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften gelegentlich Anteile am Kapital der Gesellschaft oder andere Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunners beabsichtigen nicht den Umfang einer solchen Investition oder Transaktion offenzulegen, sofern dazu keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.

Keiner der Joint Bookrunners oder eine ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften oder ihrer oder deren jeweiligen Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt die Verantwortung oder Haftung, gleich aus welchem Grund, für oder gibt eine Zusicherung oder Gewähr, ausdrücklich oder konkludent, in Bezug auf die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen dieser Mitteilung (oder das Fehlen von Informationen in der Mitteilung) oder anderer Informationen in Bezug auf die Gesellschaft, egal ob schriftlich, mündlich oder in bildlicher oder elektronischer Form und wie auch immer übermittelt oder zu Verfügung gestellt, oder für jeglichen Verlust der im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Mitteilung, ihres Inhaltes oder in anderweitigen Zusammenhang damit entstehen, ab.

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