- Emission einer nachhaltigkeitsbezogenen Anleihe (Sustainability-Linked Bond) in Höhe von 500 Millionen Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren
- Ursprüngliches Angebot aufgrund hoher Investorennachfrage um 200 Millionen Euro erhöht
- Verzinsung der Anleihe ist an Erreichung eines bestimmten Nachhaltigkeitsziels geknüpft
Hannover, 28. Februar 2024. Die TUI AG hat heute eine Anleihe mit Nachhaltigkeitsbezug (Sustainability-Linked Bond) mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro und einer Laufzeit von fünf Jahren erfolgreich platziert. Aufgrund einer hohen Investorennachfrage wurde das ursprüngliche Angebot um 200 Millionen Euro erhöht. Mit dem Emissionserlös sollen bestehende Verbindlichkeiten zurückgezahlt, die KfW Kreditlinie reduziert und mit der Anleihe verbundene Aufwendungen abgedeckt werden. Die Anleihe hat eine jährliche Verzinsung von 5,875 Prozent und wird zu 98,93 Prozent ausgegeben. Die Verzinsung der Anleihe ist an die Erreichung eines bestimmten Nachhaltigkeitsziels geknüpft. Die CO2-Emissionen der Airlines der TUI Group pro Revenue Passenger Kilometer[1] sollen bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs 2026 (30. September 2026) um mindestens 11 Prozent gesenkt werden (im Vergleich zum am 30.09.2019 beendeten Geschäftsjahr). Wird dieses Ziel nicht erreicht, erhöht sich der jährliche Zinssatz für die Anleihen für die Restlaufzeit um 25 Basispunkte.
[1] Revenue Passenger Kilometers (RPK) oder Revenue Passenger Miles (RPM) ist eine Kennzahl der Luftfahrtindustrie, die die Anzahl der von zahlenden Passagieren zurückgelegten Kilometer angibt
Wichtiger Hinweis
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Rechtsordnung dar. Die Anleihe wurde und wird nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert und darf in den Vereinigten Staaten von Amerika oder U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act vor. Die Anleihe wird in einer Privatplatzierung angeboten, das von den Registrierungserfordernissen des Securities Act ausgenommen ist, und wird dementsprechend nur (i) qualifizierten institutionellen Investoren (qualified institutional buyers) gemäß Rule 144A des Securities Act und (ii) bestimmten Personen außerhalb der Vereinigten Staaten, die nicht U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) sind, angeboten.
Diese Mitteilung wird nicht von einer gemäß dem Financial Services and Markets Act 2000 (in der geänderten Fassung, der „FSMA“) autorisierten Person verbreitet und wurde nicht für die Zwecke von Abschnitt 21 des FSMA genehmigt. Dementsprechend richtet sich diese Mitteilung nur an Personen, die (i) über professionelle Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfügen, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, 8 (in der geltenden Fassung, die „Financial Promotion Order“), (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) („vermögende Unternehmen, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit usw.“) der Financial Promotion Order fallen, (iii ) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (iv) Personen sind, denen eine Einladung oder ein Angebot zur Beteiligung an einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden darf (solche Personen zusammen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dementsprechend bestätigt der Empfänger durch die Annahme dieser Mitteilung, eine solche relevante Person zu sein. Diese Mitteilung richtet sich nur an relevante Personen, und Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen auf ihrer Grundlage nicht handeln oder darauf vertrauen. Alle Investitionen oder Investitionstätigkeiten, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit relevanten Personen getätigt.
Die Anleihe ist nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollte ihnen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein Kleinanleger eine Person, bei der es sich um eine (oder mehrere) der folgenden Personen handelt: (i) ein „Kleinanleger“ im Sinne von Artikel 4 Absatz (1) Nummer 11. der Richtlinie (EU) 2014/65 (in der jeweils gültigen Fassung „MiFID II“); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 10. der MiFID II gelten würde oder (iii) kein „qualifizierter Anleger“ im Sinne von Verordnung (EU) 2017/1129 (in der gültigen Fassung, die „Prospektverordnung“). Folglich wurde kein von der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der gültigen Fassung, die „PRIIPs-Verordnung“) vorgeschriebenes Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf der Anleihe oder deren anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger im EWR erstellt und das Angebot oder der Verkauf der Anleihe an, oder ihre anderweitige Bereitstellung für, Privatanleger im EWR kann daher gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Die Anleihe ist nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollte ihnen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein Kleinanleger eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Nummer (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) innerstaatliches Recht darstellt; (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des FSMA und aller im Rahmen des FSMA erlassenen Regeln oder Vorschriften zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts, gelten würde; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung, wie gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts. Es wurde kein von der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts (die „UK PRIIPs-Verordnung“) vorgeschriebenes Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf der Anleihe oder deren anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihe oder ihre anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Weder die Emittentin, die Platzierungsbanken noch deren jeweilige verbundene Unternehmen oder ihre jeweiligen Mitarbeiter oder Vertreter machen irgendwelche Zusicherungen hinsichtlich der Eignung der Second Party Opinion oder der Anleihe im Hinblick auf die Erfüllung von Umwelt- oder Nachhaltigkeitskriterien. Anleger sollten ihre eigene Bewertung der Anleihe unter Nachhaltigkeitsaspekten vornehmen.
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.