Hannover, 26. Februar 2024

TUI AG beginnt Platzierung einer Nachhaltigkeitsanleihe mit angestrebtem Volumen von 300 Millionen Euro

  • Emission der Anleihe in nachhaltigem Format basierend auf dem neuen Sustainability-Linked Finance Framework der TUI AG
  • Angestrebte Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren

Hannover, 26. Februar 2024. Die TUI AG hat heute den Start der Platzierung einer Nachhaltigkeitsanleihe mit einem angestrebten Gesamtvolumen von €300 Millionen und einer Laufzeit von fünf Jahren bekannt gegeben. Die Verzinsung der Anleihe ist an die Erreichung eines bestimmten Nachhaltigkeitsziels gekoppelt. Die CO2-Emissionen der Airlines der TUI Group pro Revenue Passenger Kilometer[1] sollen bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2026 (30. September 2026) um mindestens 11% gesenkt werden (im Vergleich zum am 30. September 2019 beendeten Geschäftsjahr).

Mit dem Emissionserlös sollen bestehende Verbindlichkeiten zurückgezahlt, die KfW Kreditlinie reduziert und mit der Anleihe verbundene Aufwendungen abgedeckt werden.

Die Anleihe wird unter dem Sustainability-Linked Finance Framework der TUI AG begeben, das auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.

Die Platzierung der Anleihe beginnt heute, und der Preis wird voraussichtlich in den kommenden Tagen festgelegt werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Emission der Anleihe abgeschlossen wird.


[1] Revenue Passenger Kilometers (RPK) oder Revenue Passenger Miles (RPM) ist eine Kennzahl der Luftfahrtindustrie, die die Anzahl der von zahlenden Passagieren zurückgelegten Kilometer angibt

 

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Die Anleihe ist nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollte ihnen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein Kleinanleger eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Nummer (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) innerstaatliches Recht darstellt; (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des FSMA und aller im Rahmen des FSMA erlassenen Regeln oder Vorschriften zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts, gelten würde; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung, wie gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts. Es wurde kein von der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts (die „UK PRIIPs-Verordnung“) vorgeschriebenes Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf der Anleihe oder deren anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihe oder ihre anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Weder die Emittentin, die Platzierungsbanken noch deren jeweilige verbundene Unternehmen oder ihre jeweiligen Mitarbeiter oder Vertreter machen irgendwelche Zusicherungen hinsichtlich der Eignung der Second Party Opinion oder der Anleihe im Hinblick auf die Erfüllung von Umwelt- oder Nachhaltigkeitskriterien. Anleger sollten ihre eigene Bewertung der Anleihe unter Nachhaltigkeitsaspekten vornehmen.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

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