Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
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Diese Mitteilung ist eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils geltenden Fassung und der Prospektverordnung (EU) 2017/1129, in der Form, in der sie gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 oder auf andere Weise Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
Hannover, 24. März 2023. Ergänzend zur Vereinbarung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds („WSF“) über die Rückzahlung von Stabilisierungsmaßnahmen und nach der erfolgreichen Umsetzung der 10:1 Aktienzusammenlegung, die auf der Hauptversammlung 2023 beschlossen wurde, hat der Vorstand der TUI AG („TUI“ oder die „Gesellschaft“ und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, die „Gruppe“) heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten (die „Bezugsrechte“) aus dem Genehmigten Kapital 2022/I und dem Genehmigten Kapital 2022/II durchzuführen, um einen Bruttoerlös von ca. 1,8 Mrd. Euro zu erzielen (die „Bezugsrechtskapitalerhöhung“ oder das „Angebot“).
328.910.448 Neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die „Neuen Aktien“) werden in einem Bezugsverhältnis von 8:3 (8 Neuen Aktien für 3 bestehende Aktien) angeboten. Der Bezugspreis von 5,55 Euro je Neuer Aktie entspricht einem Abschlag von ca. 39,85% auf den TERP (theoretischer Aktienkurs nach erfolgter Kapitalerhöhung).
Alexey A. Mordashov – oder mit ihm verbundene Personen oder Gesellschaften (zusammen die „Sanktionierten Personen oder Gesellschaften des Hauptaktionärs“) – hält indirekt über Unifirm Limited und Severgroup LLC 30,91 % an der Gesellschaft. Diese Aktien unterliegen einem Rechtsverlust als Folge weitreichender Sanktionen und nach deutschem Wertpapierhandelsrecht. Die Sanktionierten Personen oder Gesellschaften des Hauptaktionärs können daher nicht an der Bezugsrechtskapitalerhöhung teilnehmen und es werden ihnen keine Bezugsrechte gewährt.
Die Bezugsrechtskapitalerhöhung umfasst keine Neuen Aktien, die Sanktionierten Personen oder Gesellschaften des Hauptaktionärs zuzurechnen wären und wird durch die Übernahme durch ein Bankenkonsortium zu Konditionen abgesichert, die der Marktpraxis für vergleichbare Transaktionen entsprechen.
Bestehende Anteilseigner, mit Ausnahme von Sanktionierten Personen oder Gesellschaften des Hauptaktionärs, können ihre Bezugsrechte für Neue Aktien während der Bezugsfrist vom einschließlich 28. März 2023 bis einschließlich zum 17. April 2023 (die „Bezugsfrist“) über ihre jeweiligen Depotbanken ausüben. Anlegern wird empfohlen, die jeweiligen Richtlinien ihrer Depotbanken zu befolgen.
Anlegern, die am 29. März 2023 sogenannte Depositary Interests an den Aktien der Gesellschaft halten („DIs“), werden Bezugsrechte für DIs („DI Bezugsrechte“) gutgeschrieben, die es ihnen ermöglichen, zusätzliche DIs zu erwerben, die Neue Aktien repräsentieren. Die Anleger können ihre DI Bezugsrechte vom einschließlich 30. März 2023 (nach der Gutschrift) bis 10:00 Uhr (BST) am 17. April 2023 (die „DI Bezugsfrist“) ausüben.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Nettoerlöse aus dem Angebot von ca. 1,75 Mrd. Euro zur Reduzierung der Zinskosten und der Verschuldung zu verwenden. Wie zuvor mit dem WSF vereinbart, werden die vom WSF zur Verfügung gestellte wandelbare Stille Einlage I in Höhe von 420,0 Mio. Euro und die ausstehende an den WSF begebene Optionsanleihe 2020/2026 in Höhe von 58,7 Mio. Euro, einschließlich sämtlicher Optionsrechte und inklusive aufgelaufener Zinsen zum Gesamtmarktwert von rund 750 Mio. Euro vollständig zurückgeführt. Darüber hinaus wird mit den Nettoerlösen die aktuelle Inanspruchnahme der KfW-Fazilität vollständig zurückgezahlt. Zum 23. März 2023 betrug diese rund 440 Mio. Euro. Mit den verbleibenden Nettoerlösen von ca. 568 Mio. Euro wird die aktuelle Inanspruchnahme unter der 1.454 Mio. Euro Barfazilität auf ca. 870 Mio. Euro reduziert. Diese war zum 23. März 2023 in Höhe von rund 1.437,8 Mio. Euro gezogen. Die Gesellschaft beabsichtigt zudem, die Kreditlinie unter der KfW-Fazilität von 2,1 Mrd. Euro auf 1,1 Mrd. Euro deutlich zu reduzieren.
Die heute angekündigte Kapitalerhöhung und die wesentliche Rückführung der staatlichen Finanzierung ermöglichen eine erhebliche Verbesserung der Kreditkennzahlen von TUI und reduzieren die laufenden Zinskosten, wodurch der TUI die Konzentration auf Wachstum und weitere Markterholung ermöglicht wird.
Durch die Verwendung der Nettoerlöse aus dem Angebot würde sich die Nettoverschuldung des Konzerns von 3,4 Mrd. Euro zum 30. September 2022 zusätzlich zur Rückführung der Stillen Einlage I um rund 1,0 Mrd. Euro verringern. Dies würde den 12-Monats-Nettozinsaufwand, einschließlich Kupon für die Stille Einlage I, um etwa 80 Mio. Euro bis 90 Mio. Euro reduzieren. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich der entsprechende Bruttoverschuldungsgrad für das Geschäftsjahr 2023 auf der Grundlage der Verringerung der Verschuldung nach Abschluss des Angebots und der aktuellen Erwartungen in Bezug auf das Buchungsumfeld auf rund 3,0x verringern würde.
TUI bestätigt die Fortsetzung des positiven Buchungsmomentums, von dem im Rahmen der Q1-Ergebnisse am 14. Februar 2023 berichtet wurde.
Ein Prospekt (der „Deutsche Prospekt“) mit den vollständigen Einzelheiten des Angebots, einschließlich eines Zeitplans mit den wichtigsten Daten, wird voraussichtlich am 24. März 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin”) gebilligt. Für die Zwecke des öffentlichen Angebots im Vereinigten Königreich und der Zulassung zum Premium-Listing-Segment der Official List der FCA und zum Handel am Hauptmarkt der London Stock Exchange für börsennotierte Wertpapiere wird ein gesonderter Prospekt (der „UK Prospekt“ und zusammen mit dem Deutschen Prospekt, die „Prospekte“) voraussichtlich am selben Tag von der FCA gebilligt. Beide Prospekte werden auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/kapitalerhoehung-maerz-2023) verfügbar sein. Ein Exemplar des Deutschen Prospekts wird auch auf der Internetseite der BaFin (www.bafin.de) und der Internetseite der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) (https://registers.esma.europa.eu/publication/) verfügbar sein. Eine Kopie des UK Prospekts wird beim National Storage Mechanism eingereicht und steht zur Einsichtnahme unter (https://data.fca.org.uk/#/nsm/nationalstoragemechanism) zur Verfügung. Die Informationen in dieser Mitteilung sollten zusammen mit beiden Prospekten gelesen werden.
Alle großgeschriebenen Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet, aber nicht anderweitig definiert werden, haben die in den Prospekten festgelegte Bedeutung.