Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz oder den Vereinigten Arabischen Emiraten oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die “Wertpapiere“) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen.
Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von oder in einer Transaktion vor, die nicht der die Registrierungsanforderungen des Securities Act und der geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze. Dementsprechend werden die Wertpapiere im Wege von Privatplatzierungen (i) in den Vereinigten Staaten nur qualifizierten institutionellen Käufern gemäß Regel 144A des Securities Act und (ii) außerhalb der VereinigtenStaaten an berechtigte Anleger bei Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an Personen, die „qualifizierte Investoren“ im Sinne der UK Prospectus Regulation (die Verordnung (EU) 2017/1129, ist kraft des Austrittsgesetzes der Europäischen Union 2018 Teil des innerstaatlichen Rechts in UK) sind, und die (i) als professionelle Investoren unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die „Order“) fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) Personen, an die sie anderweitig rechtmäßig kommuniziert werden darf (alle vorgenannten Personen zusammen, die „Relevanten Personen“). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die „Platzierung“) ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung).
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Platzierung für die betroffene Person konsultieren.
Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen sind daran erkennbar, dass sie sich nicht ausschließlich auf historische oder aktuelle Tatsachen beziehen. Wesensbedingt sind zukunftsgerichtete Aussagen mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die erst in der Zukunft eintreten werden. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Potentielle Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.
In zukunftsgerichteten Aussagen werden häufig Formulierungen wie "erwartet", "kann", "wird", "könnte", "sollte", "beabsichtigt", "plant", "sagt vorher", "rechnet mit", "antizipiert" oder andere Formulierungen mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Sie beinhalten (jedoch ohne Beschränkung hierauf) sämtliche Prognosen bezüglich der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften (der "Konzern") sowie Pläne und Zielsetzungen hinsichtlich künftiger Geschäfte, erwarteter künftiger Einnahmen, Finanzierungspläne, erwarteter Aufwendungen und Veräußerungen in Bezug auf den Konzern und Gespräche über den Geschäftsplan des Konzerns. Sämtliche in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Konzern zum Datum dieser Mitteilung bekannten Informationen und spiegeln den Stand zum Datum dieser Mitteilung wider. Über eine entsprechende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung hinaus verpflichtet sich der Konzern nicht zur Aktualisierung oder Änderung zukunftsgerichteter Aussagen zur Berücksichtigung von Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf die sich diese Aussagen stützen.
Informationen für Vertreiber
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.