Ergänzungsanträge / Gegenanträge / Wahlvorschläge

Hier werden ggf. eingegangene Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären veröffentlicht, sofern sie die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen.


GEGENANTRAG ZU TOP 2

Antragssteller: Dachverband Kritische Aktionäre

Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Die Klimaziele der TUI AG erscheinen angesichts der Klimakatastrophe als wenig ehrgeizig. So will der Konzern erst 2050 seine klimaschädlichen Emissionen auf null abgesenkt haben.

Emissionen der Kreuzfahrtsparte steigen um fast 18 Prozent
Zwar stiegen im Geschäftsjahr 2023 die absoluten Gesamtemissionen der TUI Group gegenüber dem Vorjahr nur um 1 %. Die Sparte Kreuzfahrten der TUI Group, zu der TUI Cruises, Hapag-Llyod Cruises und Marella Cruises mit 16 Kreuzfahrtschiffe gehören, sticht dabei mit einer Zunahme von 17,9% bei den CO2-Emissionen deutlich heraus. Wie es TUI Cruises bis 2030 schaffen will, die Emissionen bis 2030 (gegenüber dem Vergleichsjahr 2019) um 27,5 % zu senken, bleibt fraglich.

Während TUI Cruises im aktuellen Kreuzfahrt-Ranking der Umweltschutzorganisation Nabu es immerhin auf Platz 5 unter 13 Schifffahrtslinien schafft, belegen Hapag-Lloyd Cruises und Marella Cruises nur die Ränge neun und 10 (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/schifffahrt/kreuzschifffahrt/33548.html). Besonders besorgniserregend ist der drastische Anstieg von Methan-Emissionen durch die Nutzung von LNG (engl. liquefied natural gas, Flüssigerdgas).

Warnung vor LNG: Entweichendes Methan hat starke Wirkung aufs Klima
Für 2024 und 2026 hat die TUI AG zwei Schiffe geordert, die mit LNG betrieben werden. Doch LNG ist nicht klimafreundlich. Der Nabu fordert, dass LNG im Hinblick auf einen weitestgehend dekarbonisierten Verkehrssektor im Jahr 2050 jedoch keine zentrale Rolle in der Schifffahrt einnehmen dürfe. „Während LNG durch den niedrigen Preis und geringe Luftschadstoff-Emissionen als Treibstoff in der Schifffahrt diskutiert wurde, ist der dabei nicht zu verhindernde Methanschlupf ein wahrer Klimakiller. Denn das den Schiffen entweichende Methan hat eine 86-Mal stärkere Klimawirkung als CO2. Die Klimabilanz von LNG verschlechtert sich durch diesen Effekt grundlegend und kann laut einer Studie des International Council for Clean Transportation (ICCT) mit Schweröl und Marinediesel auf eine Stufe gestellt werden. Gerade bei Kreuzfahrtschiffen kann die Klimabilanz mit LNG sogar schlechter ausfallen als mit Diesel, da die hier genutzten Motoren besonders viel Methanemissionen verursachen. Aufgrund der langen Lebensdauer von Schiffen (ca. 20-40 Jahre) bietet eine Umstellung auf LNG die Gefahr langfristiger Lock-in-Effekte für fossiles Erdgas. Die Argumentation, dass LNG als ´Übergangstechnologie´ diene, trägt so jedenfalls nicht. Die Erhöhung der Attraktivität klimafreundlicherer Treibstoffe, insbesondere Wasserstoff, Ammoniak oder Methanol, wäre stattdessen entscheidend, um diese schnell in großem Mengen verfügbar zu machen.“

EU-Emissionshandelssystem wird TUI finanziell zunehmend belasten
Ende November 2022 haben sich die EU-Gesetzgeber auf ein Emissionshandelssystem (ETS) im Seeverkehr geeinigt. Seit Beginn dieses Jahres sind Schiffsbetreiber verpflichtet, für die CO2-Emissionen ihrer Schiffe zu zahlen. Der Handel wird stufenweise eingeführt: In diesem Jahr fallen zunächst 40 Prozent des CO2-Ausstoßes darunter, 2025 sollen 70 Prozent und ab 2026 dann 100 Prozent erfasst werden. (Vgl. https://www.mew-verband.de/aktuelles/presse/bestaetigung-im-finalen-trilog-emissionshandel-im-schiffsverkehr-ab-2024) Auch LNG birgt für die TUI AG ein hohes finanzielles Risiko, da in der EU die Regulierung wahrscheinlich verschärft wird und ab 2026 nicht nur CO2- sondern auch Methanemissionen bepreist werden.

Flugreise vom Flughafen Braunschweig-Wolfsburg nach Neapel
Die TUI und ein Reisebüro aus Wolfenbüttel boten im Oktober 2023 einen Tagesflug vom Flughafen Braunschweig-Wolfsburg nach Neapel und wieder zurück an. Umweltschützer hatten das Vorhaben wegen des dabei entstehenden hohen ökologischen Fußabdrucks scharf kritisiert: Es entsteht dabei ein CO2-Ausstoß von 0,55 Tonnen pro Passagier. Für den Aufenthalt in der italienischen Großstadt stehen gerade einmal sieben Stunden zur Verfügung.

Sie können sich dem Gegenantrag anschließen, indem Sie bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten jeweils mit "NEIN" stimmen

 

GEGENANTRAG ZU TOP 3

Antragssteller: Dachverband Kritische Aktionäre

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat als Kontrollorgan des Vorstands versagt.

Russischer Oligarch immer noch Großaktionär bei TUI
Der russische Oligarch Alexey A. Mordashov, der seit dem 28. Februar 2022 auf der EU-Sanktionsliste steht, wird immer noch mit 10,9 Prozent als Anteilseigner der TUI AG geführt. Nach Ansicht der EU profitierte Mordashov von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern und unterstützt die politischen Maßnahmen gegen die Ukraine.

Fehleinschätzung bezüglich Aufsichtsratsmitglied Mordashev durch Ex-Vorstands-Chef Joussen
Dem 2022 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Fritz Joussen unterlief hinsichtlich des russischen TUI-Hauptaktionärs und ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Alexey Mordashov eine drastische Fehleinschätzung. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Dieter Zetsche, gab auf der Hauptversammlung 2023 keine überzeugende Erklärung zu den Ursachen dieser Fehleinschätzung ab. Er sagte: „Wir stehen an der Seite der Ukraine.“ Danach berichtete Dr. Zetsche von der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 8. März 2022, die sich mit den „direkten Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts auf die TUI AG“ beschäftigt habe. „Dabei wurden die Veränderungen im Aufsichtsrat aufgrund der Niederlegungen von Herrn Mordashov und Herrn Lukin diskutiert. Zudem waren auch die sanktionsrechtlichen Folgen für die TUI aus dem so genannten Asset Freeze und dem Bereitstellungsverbot Gegenstand der Sitzung.“ (https://www.tuigroup.com/damfiles/default/tuigroup-15/de/investoren/8_Corporate-Governance/pdf_2022/de/09_TUI_GB22_DE_BerichtDesAufsichtsrats.pdf-4686db27c51700249e84e060f3e03728.pdf)

Der Aufsichtsrat hätte gegenüber den Aktionärinnen und Aktionären erklären müssen, ob er die Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden Joussen teilte oder nicht hinterfrage. Nun muss der Aufsichtsrat prüfen, ob Herr Joussen für den Schaden, der durch seine Fehleinschätzung für die Reputation der TUI AG entstanden ist, sanktioniert werden kann.

Hintergrund dieses Gegenantrags ist die vom Dachverband auf der Hauptversammlung 2022 gestellte Frage, inwiefern das „zweifelhafte Image“ von Mordashov auf die TUI abfärbe. Darauf hatte Herr Joussen geantwortet: „Also Herr Mordashov ist ein Aktionär, der übrigens in der Krise sehr zu unserem Unternehmen gestanden hat, der übrigens in der Krise mit den politischen Entscheidungsträgern engen Kontakt auch hatte, weil es immer wichtig war, wenn der Staat Geld gibt, geben eben auch die Investoren Geld. Das war ein wechselseitiges Interesse. Ich kann das nicht sehen, dass Herr Mordashov ein negatives Image hat und dementsprechend glaube ich auch nicht, dass da was abfärbt.“ Mordashov ist einer der russischen Oligarchen, gegen die die EU wegen des Kriegs von Russland gegen die Ukraine Sanktionen verhängte. Mordashov legte sein Aufsichtsratsmandat Anfang März 2022 nieder, hält aber weiterhin über die Unifirm Limited und die Severgroup LLC indirekt 30,91 % der TUI-Aktien.

Unzumutbare zweistündige Unterbrechung der TUI-Hauptversammlung 2023
Der Kreuzfahrtschiff-Konzern TUI war auf seiner virtuellen Hauptversammlung am 14. Februar 2023 in schwerer Seenot. Es war zu mehreren Unterbrechungen gekommen, die sich insgesamt auf mehr als zwei Stunden summierten. Der Konzern machte gegenüber den Aktionärinnen und Aktionäre mehrfach unrichtige Angaben, wann die Hauptversammlung fortgesetzt werden würde. Das dazu von der TUI AG auf ihrer Webseite veröffentlichte „Statement zur Hauptversammlung“ wirkt angesichts der Bedeutung des Vorfalls geradezu verniedlichend (siehe: https://www.tuigroup.com/de-de/medien/presseinformationen/ag-meldungen/2023/2023-02-14-statement-zur-hauptversammlung).

Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Ist eine Aktiengesellschaft wie die TUI nicht in der Lage, die technische Sicherheit der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung zu garantieren, so muss sie zum Format der Präsenz-Hauptversammlung zurückkehren. Letztlich trägt der Aufsichtsrat der TUI AG die Verantwortung, dass die Hauptversammlung gelingt.

Sie können sich dem Gegenantrag anschließen, indem Sie bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten jeweils mit "NEIN" stimmen

 

GEGENANTRAG ZU TOP 9

Antragssteller: Marko Schnick

Zu TOP 9: Ablehnung zur Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts. 

Begründung:

Offenlegung der im Anhang Erläuterungen zur GuV, Punkt 18 Personalaufwand. Aufgeführten Rückstellungen für Sonderzahlungen an den Vorstand und Streichung von Boni und Sonderzahlung an den Vorstand, solange das Geschäftsergebnis negativ und die Entwicklung des Börsenkurses rückläufig sind.

Keine Dividenden, kein Boni und Sonderzahlungen als Grundsatz.

 

Sie können sich dem Gegenantrag anschließen, indem Sie bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkten mit "NEIN" stimmen

 

GEGENANTRAG ZU TOP 2 und 3

Antragssteller: Kathrin Glöckner

Zu TOP 2 und 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Ich werde in der Hauptversammlung die übrigen Aktionäre auffordern, zu den TOP 2/3 gegen die „Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand“ zu stimmen.

Begründung:

Als Gast in einem Robinson-Club in Jandia auf Fuerteventura habe ich die Erfahrung machen müssen, dass Standards hochpreisiger Premium-Location bei der Gesellschaft nicht eingehalten werden. Der Vorstandsvorsitzende ist über den Vorgang informiert.

Es ist zu befürchten, dass sich das mittel- und langfristig auf die Geschäftsergebnisse des Unternehmens negativ auswirken wird.

Um den übrigen Aktionären eine Einschätzung zu ermöglichen, berichte ich nachstehend über meine persönlichen Erfahrungen:

Bei einem Aufenthalt im vorbenannten Club im Monat Dezember 2023 stellte ich bei einem Toilettengang fest, dass mein Zimmer von Kakerlaken befallen war. Recherchen dazu haben ergeben, dass mindestens seit geraumer Zeit bekannt gewesen sein musste, dass es diesen Befall gab, wie er sonst in deutlich preiswerteren Appartements zu erwarten ist.

Wie aus Eintragungen an der elektronischen Pinwand des Clubs zu entnehmen ist, berichten auch andere Urlauber u.a. von unzumutbaren Kakerlakenbegegnungen, sogar im Bett des Appartements. Ein Urlauber ist demzufolge, nachdem der die erste Nacht im Foyer des Clubs verbracht hatte, am nächsten Tag wieder abgereist. Dort werden Szenen, wie man sie sonst aus sogenannten „Absteigen“ kennt, geschildert.

Derartige Zustände sind für Premium-Urlauber absolut unzumutbar. Dass in Kenntnis eines derartigen Befalls überhaupt noch eine Vermietung erfolgt, ist ein m. E. nicht hinnnehmbarer Zustand.

Über unhaltbare hygienische Zustände in dem genannte Robinson-Club, über die ich den Vorstandsvorsitzenden ebenfalls informiert habe, werde ich in der Hauptversammlung berichten.

Eine Abhilfe durch einen sofortigen Umzug in ein kakerlakenfreies Zimmer wurde verweigert, während andererseits zugemutet wird, während und unmittelbar nach einer intensiven chemischen Ungezieferbehandlung das Zimmer zu benutzen.Dabei wurden zu dem eingesetzten Mittel nachweisbar unzutreffende Angaben gemacht.

Die geschilderten Zustände sind das Eine. Der Umgang mit Beschwerden durch Mitarbeiter der Gesellschaft, sowie durch den Vorstandsvorsitzenden selbst, ist das Andere.

Auf meine an den Vorstandsvorsitzenden gerichtete Beschwerde lässt dieser mir mitteilen, dass für einen Gast in diesem Robinson-Club „einige Kakerlaken am Tag zumutbar sind“.

Bakanntlich haben Kakerlaken die Gewohnheit, in der Dunkelheit, also nachts aus ihren Verstecken zu kommen. Gästen eines Roinson-Clubs wird infolgedessen zugemutet, unter Umständen schlafenderweise derartigen Besuch in ihren Betten zu empfangen.

Es werden Zeiten kommen, in denen die Gesellschaft Kunden, die sich um eine angemessene Gegenleistung betrogen fühlen, schmerzlich vermisst.

Kundenorientiertes erfolgreiches Management sieht anders aus.

Auf diese Weise ist der Nimbus eines besonderen Urlaubs in einem Robinson-Club schneller abgewirtschaftet, als mancheiner es sich vorstellen kann.

Sie können sich dem Gegenantrag anschließen, indem Sie bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten jeweils mit "NEIN" stimmen

 


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