Hier werden ggf. eingegangene Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären veröffentlicht, sofern sie die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen.
GEGENANTRAG ZU TOP 3 - BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS
Antragsteller: Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Zu TOP 3: Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.
Begründung:
Der Vorstand der TUI AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz zu entwickeln.
Kein Bekenntnis zu internationalen Klimazielen
Die TUI AG bekennt sich nicht zu den internationalen Klimazielen, die eine Absenkung der absoluten Treibhausgasemissionen für den Verkehrssektor von 100 Prozent bis 2050 vorsehen. (https://www.tuigroup.com/en-en/responsibility/sus_business/climate-change).
Die TUI AG setzt mir ihren Tochtergesellschaften, der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH, der Marella Cruises Ltd. und der TUI Cruises GmbH (Joint Venture mit Royal Caribbean Cruises Ltd.) weiterhin auf das gesundheits- und umweltschädliche Schweröl. Neben der unzeitgemäßen Umweltbelastung durch Schweröl nehmen auch die Treibhausgasemissionen der Flotte entgegen der branchenweiten Verpflichtung in erheblichem Ausmaß zu. Damit sind die Aktivitäten des Konzerns in ihrer bisherigen Ausprägung nicht mit den Klimazielen von Paris vereinbar.
Die Strategie des Konzerns beziehungsweise die Flottenzusammensetzung ist nicht darauf vorbereitet, den Anforderungen der neuen EU-Kommission (Green Deal) zu entsprechen, der einen Umbau des Verkehrssektors bis 2050 auf „zero emission“ vorsieht und zugleich die Einbeziehung der Schifffahrt in den Europäischen Emissionshandel ETS vorsieht.
Die internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO hat sich das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen der Schifffahrt bis 2050 um 50 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2008 zu senken. Diese Pläne bleiben schon weit hinter den Pariser Klimazielen zurück. Die Kreuzfahrtindustrie unter ihrem Dachverband CLIA hat sich indes noch weniger ambitionierte Ziele gesetzt: Die Mitgliedsunternehmen, so auch Hapag Lloyd Cruises und TUI Cruises, wollen die CO2-Emissionen pro Passagier bis 2030 nur um 40 Prozent senken. Absolut betrachtet werden vor dem Hintergrund der Einflottung weiterer Schiffe die Emissionen somit vermutlich weiter zunehmen. Damit entfernt sich die Kreuzfahrtbranche noch einmal weiter von den international vereinbarten Klimazielen.
Die Tochtergesellschaften der TUI AG setzen auf weiteres Flottenwachstum ohne absehbare Substitution der vollständig auf fossilen Energieträgern beruhenden Energieversorgung. Die
Planungen von TUI Cruises als konkretes Beispiel stehen den ohnehin schon wenig ambitionierten Klimazielen der IMO entgegen. Die von TUI Cruises geplanten Neubauten mit Auslieferung in 2023, 2024 und 2026 werden nach bisheriger Planung vollständig mit fossilen Energieträgern angetrieben. Während die CO2-Intensität pro Passagier leicht sinkt, werden die absoluten Treibhausgasemissionen der TUI Cruises stark anwachsen. Eine Entkoppelung von Wachstum und Treibhausgasintensität wäre nur unter Einbindung regenerativer Energieträger möglich. Diese sind jedoch bisher nicht fest vorgesehen.
Die Nutzung minderwertiger Kraftstoffe (Schweröl) durch die Schiffe der TUI Cruises-Flotte führt zu Schadstoffemissionen in Luft und Wasser. Das Festhalten am giftigen Schweröl birgt darüber hinaus die Gefahr einer Ölpest im Falle, dass Öl ins Meer gelangt. Seit 2020 gilt weltweit ein Schwefelgrenzwert von 0,5 Prozent Schwefel im Treibstoff. Über 90 Prozent der weltweiten Schiffsflotte setzt diese Regularien um, indem die Schiffe mit schwefelarmen Kraftstoffen wie z.B. Marinediesel angetrieben werden. Die Schiffe der „MeinSchiff“-Flotte von TUI Cruises wurden gezielt mit Schwefelwäschern ausgestattet, um so weiterhin mit dem giftigen und gefährlichen aber billigen Schweröl fahren zu dürfen. Die Umwelt- und Gesundheitsrisiken sind mittlerweile weithin öffentlich bekannt und vielerorts werden weitere Verschärfungen der Grenzwerte bzw. ein grundsätzliches Schwerölverbot gefordert. Solange Schweröl an Bord mitgeführt wird, bleibt das Risiko von Schwerölhavarien bestehen. Dies geht mit erheblichen finanziellen Folgekosten aufgrund ökologischer und wirtschaftlicher Schäden einher.
Die in etlichen Schiffen verbaute Technologie des Schwefelwäschers („Scrubber“) ist nach wie vor hoch umstritten. Eine zunehmende Zahl von Studien verschiedener nationaler Umweltbehörden warnte jüngst vor den unkalkulierbaren Risiken gerade von Open-Loop-Systemen, die das Waschwasser ins Meerwasser einleiten. Einige Häfen, Küstenstädte und Regionen haben daher ein grundsätzliches Verbot von Scrubbern in den jeweiligen Gewässern verhängt.
Investoren drohen mit Rückzug bei Nichtbeachtung von Klima- und Umweltschutz
Die Einhaltung von Umwelt, sozial- und Unternehmensführungsstandards (ESG-Kriterien) wird für institutionelle Investoren immer wichtiger. Gerade für die Flug- und Kreuzfahrt-Branche ist es problematisch, dass sie hier große Defizite aufweist. Untersuchungen bestätigen, dass zwischen der Berücksichtigung von ESG-Kriterien und der Performance von Unternehmen ein positiver Zusammenhang besteht. Nachhaltig wirtschaftende und gut geführte Firmen sind also die besseren Anlagekandidaten.
Sie können sich dem Gegenantrag anschließen, indem Sie bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt mit "NEIN" stimmen.
GEGENANTRAG ZU TOP 4 - BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Antragsteller: Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Zu TOP 4: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird die Entlastung verweigert..
Begründung:
Der Aufsichtsrat der TUI AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, den Vorstand zu kontrollieren und anzuweisen, internationale Verpflichtungen zu erfüllen und seine Geschäftspolitik an den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) zu orientieren.
TUI und UN-Nachhaltigkeitsziele
Der TUI-Konzern behauptet, sich „für mehr Nachhaltigkeit im Tourismus“ einzusetzen und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu unterstützen. TUI hat richtig erkannt, dass „die touristische Wertschöpfungskette […] eng mit vielen Sektoren verbunden [ist]. Dadurch haben wir die Möglichkeit, Fortschritte in allen 17 SDGs zu beeinflussen, wobei drei Ziele sich besonders auf nachhaltigen Tourismus beziehen: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8), nachhaltige / r Konsum und Produktion (SDG 12) sowie Leben unter Wasser (SDG14).“ (https://www.tuigroup.com/de-de/verantwortung/strategie/SDGs) Allerdings gibt es bei der Umsetzung dieser Ziele viele Defizite.
Missachtung des UN-Sozialpakts
TUI Cruises erfüllt wesentliche Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) nicht. Zu den in diesem Pakt verankerten Rechten zählen insbesondere Rechte im Arbeitsleben, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht eines jeden auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, das Recht auf Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben sowie der Anspruch auf Genuss dieser Rechte ohne Diskriminierung.
Unternehmensprofite durch Ausbeutung der Arbeitskräfte
Kostengünstige Traumreisen für Passagiere und Rekordumsätze bei TUI Cruises basieren auf niedrigen Löhnen, langen Arbeitszeiten, vielen Überstunden und Sozialdumping der meist asiatischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Steuer- und Rechtsprivilegien durch „Ausflaggen“ der Flotte
Keines der Kreuzfahrtschiffe der TUI AG fährt unter deutscher Flagge. So fahren die 6 Kreuzfahrtschiffe der Flotte „Mein Schiff“ sowie alle anderen Schiffe der TUI Cruises unter maltesischer Flagge. Dies ermöglicht TUI nicht nur das strenge deutsche Arbeitsrecht zu umgehen und sehr niedrige Löhne zu zahlen, sondern hat auch zur Folge, dass TUI Cruises nicht mehr verpflichtet ist, Arbeitnehmer aus den EU-Staaten einzustellen und so hauptsächlich Menschen aus den Philippinen, Indonesien oder Indien dort angestellt sind.
Das „Ausflaggen“ hat noch einen weiteren Vorteil: Dank eines Steuerprivilegs zahlt TUI Cruises gerade mal 0,05 Prozent Steuern. Bei einem Gewinn von 126,5 Millionen im Jahr 2015 waren dies nicht einmal 64.000 Euro Steuern an den deutschen Fiskus.
Zweiklassengesellschaft unter Deck
Die Stiftung Warentest kam zu dem Ergebnis, dass unter den Beschäftigten auf Kreuzfahrtschiffen eine „Zweiklassengesellschaft“ herrsche. Die wenigen höher qualifizierten Angestellten, wie zum Beispiel ein Versorgungsoffizier, blieben nicht länger als drei Monate an Bord. Sie sind meist EU-Bürger. Küchen- und Deckhilfen würden sich neun bis elf Monate am Stück verpflichten. „Sie verdienen weniger und erhalten vom Arbeitgeber nach Verlassen des Schiffes keine soziale Absicherung." (Test-Heft 1/2019: „So klappt es mit der Traumreise“)
Niedriglöhne für Arbeitskräfte aus Asien
Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten, meist aus Asien, bekommen in der Regel befristete Arbeitsverträge von bis zu 11 Monaten und ein Gehalt von circa 600 € im Monat. Zwar liegt dieses Gehalt knapp über dem Branchendurchschnitt, allerdings sind alle Überstunden bereits mit eingerechnet, sodass die asiatischen Arbeitskräfte auf bis zu 70 Arbeitsstunden pro Woche kommen. Daraus ergibt sich ein Stundenlohn von etwa 2 €.
Schlechte soziale Absicherung und menschenunwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen
Höchstens im Krankheitsfall bekommen die Arbeitnehmer mal einen Tag frei und müssen sonst während der Laufzeit ihres Vertrags durcharbeiten. Der Kontakt mit Angehörigen zu Hause ist durch die hohen Kosten für das WLAN an Bord, die die Arbeitnehmer selber tragen müssen, sehr eingeschränkt. Das Leben an Bord ist auch durch die Unterbringung eingeschränkt: Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine kleine Kabine, es gibt praktisch keine Privatsphäre. Nicht selten leiden die Arbeitskräfte noch nach der Kreuzfahrt unter psychischen und gesundheitlichen Problemen wie zum Beispiel chronischer Übermüdung.
Sie können sich dem Gegenantrag anschließen, indem Sie bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt mit "NEIN" stimmen.