Im Zuge des Zusammenschlusses hatte die TUI AG angekündigt, in praktikablem Maße auch dem UK Corporate Governance Code (UK CGC) zu entsprechen. Die Anforderungen beider Kodizes sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Es gibt aber Aspekte, die inkompatibel sind (in manchen Fällen wegen des unterschiedlichen Rechts in Deutschland und im Vereinigten Königreich). Aus diesem Grund wurde in manchen Punkten von den Kodexvorgaben und der so genannten Best Practice in Großbritannien abgewichen.

Die vollständige Erklärung finden Sie hier zum Download.

 

Durch das Delisting von der Londoner Börse (London Stock Exchange) am 24. Juni 2024 ist die TUI AG formell nicht mehr an die Vorgaben des UK Corporate Governance Code gebunden. Dies beeinträchtigt jedoch nicht den selbstgesetzten Anspruch an hohe Corporate Governance Standards.