Im Zuge des Zusammenschlusses hatte die TUI AG angekündigt, in praktikablem Maße auch dem UK Corporate Governance Code (UK CGC) zu entsprechen. Die Anforderungen beider Kodizes sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Es gibt aber Aspekte, die inkompatibel sind (in manchen Fällen wegen des unterschiedlichen Rechts in Deutschland und im Vereinigten Königreich). Aus diesem Grund wurde in manchen Punkten von den Kodexvorgaben und der so genannten Best Practice in Großbritannien abgewichen.
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