Der Verkäufer muss den hier abrufbaren Verhaltenskodex für Lieferanten in der jeweils gültigen Version einhalten.
In diesem Kodex werden die vom Käufer geforderten ethischen Verhaltensstandards, Werte und Grundsätze dargelegt. Wenn der Verkäufer im Namen des Käufers auftritt, muss er den Kodex im Umgang mit Mitarbeitern, Vertretern, Lieferanten, sonstigen Dritten und Kunden befolgen.
Der Käufer ist dazu berechtigt, vom Verkäufer jederzeit die erforderlichen Daten und Informationen zur Umsetzung dieses Kodex und zur Sicherstellung der eigenen Sorgfaltspflicht zu verlangen. Dies gilt auch für die Aufforderung des Käufers eine Selbsteinschätzung vozunehmen oder relevante Richtlinien oder Verfahren offenzulegen. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Kodex durch den Verkäufer zu prüfen. Insbesondere ist er dazu berechtigt, regelmäßig, mindestens zweimal pro Kalenderjahr, ohne Angabe von Gründen sowie zusätzlich bei gegebenen Anlässen, selbst Audits vor Ort durchzuführen und/oder Audits durch Dritte während der regluären Öffnungszeiten des Verkäufers zu beauftragen. Die Audits werden innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus angekündigt. Bei einem Vorfall oder einem mutmaßlichen Verstoß gegen diesen Kodex kann das Audit je nach Schwere des Verstoßes auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Auch wenn die geforderten Daten und Informationen nur auf der Ebene des Subunternehmers verfügbar sind, ist der Käufer dazu berechtigt auf den Verkäufer einzuwirken, damit dieser die entsprechenden Daten beim Subunternehmer anfordert. Der Verkäufer sollte sowohl seine eigenen Betriebsaufläufe als auch die der Partner in der Lieferkette überprüfen, um die Einhaltung dieses Kodex nachzuweisen und sicherzustellen.
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer jeden vermuteten Verstoß gegen diesen Kodex, der in seinem Unternehmen oder im Geschäftsbetrieb seiner Lieferkette begangen wird, unverzüglich zu melden. Der Käufer ist dazu berechtigt, zusätzliche Informationen über den Vorfall anzufordern. Die Meldung hat unter Wahrung der berechtigten Interessen des Verkäufers und seiner Subunternehmer sowie unter Berücksichtigung der Rechte seiner Arbeitnehmer, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Schutz von Betriebsgeheimnissen zu erfolgen. Der Verkäufer muss eng mit dem Käufer zusammenarbeiten, um ausreichende Informationen zu erhalten und die Situation einschätzen zu können.
Bei einem Verstoß muss der Verkäufer mit dem Käufer zusammenarbeiten und das vom Käufer festgelegte Verfahren befolgen, um den Verstoß zu verhindern und zu beenden oder, falls eine Verhinderung oder Beendigung aufgrund der zugrunde liegenden Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, nicht sofort möglich ist, den Verstoß so schnell wie möglich abzumildern.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Vorgaben, die vom Verkäufer nicht ausreichend behoben werden, behält sich der Käufer das Recht vor, die Geschäftsbeziehung und alle mit dem Käufer getroffenen Vereinbarungen auszusetzen oder zu beenden. In diesem Fall wird der Verschuldensgrad des Verkäufers berücksichtigt. Vor der Kündigung setzt der Käufer den Verkäufer über seine Absicht in Kenntnis und setzt ihm eine angemessene Frist, um den Verstoß gegen die Vorgaben zu beheben oder, falls dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist, das Ausmaß des Verstoßes zu minimieren. Erfolgt der Verstoß aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers und ist dem Käufer unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zumutbar, kann er die Geschäftsbeziehung fristlos kündigen.