Hannover, 17. Mai 2022

TUI AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 162.291.441 Aktien zur weiteren Reduzierung von Staatsfinanzierung

Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

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TUI AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 162.291.441 Aktien zur weiteren Reduzierung von Staatsfinanzierung

Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR und Artikel 17 UK MAR

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Hannover, 17. Mai 2022. Der Vorstand der TUI AG („TUI” oder die „Gesellschaft”, ISIN DE000TUAG000) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durchzuführen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, bis zu 162.291.441 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert (die „Neuen Aktien“), die bis zu rund 10% des Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen, auszugeben. Die Neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2021 dividendenberechtigt sein.

Die Anzahl an Neuen Aktien und der Platzierungspreis je Neuer Aktie werden im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens („Accelerated Bookbuilding“) bestimmt, das ab sofort beginnt. Die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung zum Erwerb angeboten.

TUI beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung zusammen mit verfügbaren Barmitteln zur vollständigen Rückzahlung der Stillen Einlage II des deutschen Staates (Wirtschaftsstabilisierungsfonds, „WSF“) in Höhe von 671 Millionen Euro zu verwenden.

Darüber hinaus plant die Gesellschaft, die bestehende KfW Kreditlinie um weitere 336 Millionen Euro auf 2,1 Milliarden Euro zu reduzieren. Somit verbleiben als staatliche Finanzhilfen für die TUI neben der KfW Kreditlinie die wandelbare Optionsanleihe mit rund 59 Millionen Euro und die ebenfalls wandelbare Stille Einlage I in Höhe von 420 Millionen Euro des WSF.

Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Premium-Listing-Segment der Official List der FCA und zum Handel am Hauptmarkt der London Stock Exchange für börsennotierte Wertpapiere sowie zum Handel am Regulierten Markt der Börse Hannover zugelassen werden und in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit Handel über die elektronische Plattform Xetra einbezogen werden. Die Aufnahme des Handels wird am oder um den 24. Mai 2022 erwartet. Die Lieferung der Neuen Aktien an die Investoren erfolgt voraussichtlich am 24. Mai 2022.

Die Gesellschaft hat sich zu einem Lock-up von 90 Tagen verpflichtet, der marktüblichen Ausnahmen unterliegt.

 

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In zukunftsgerichteten Aussagen werden häufig Formulierungen wie "erwartet", "kann", "wird", "könnte", "sollte", "beabsichtigt", "plant", "sagt vorher", "rechnet mit", "antizipiert" oder andere Formulierungen mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Sie beinhalten (jedoch ohne Beschränkung hierauf) sämtliche Prognosen bezüglich der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften (der "Konzern") sowie Pläne und Zielsetzungen hinsichtlich künftiger Geschäfte, erwarteter künftiger Einnahmen, Finanzierungspläne, erwarteter Aufwendungen und Veräußerungen in Bezug auf den Konzern und Gespräche über den Geschäftsplan des Konzerns. Sämtliche in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Konzern zum Datum dieser Mitteilung bekannten Informationen und spiegeln den Stand zum Datum dieser Mitteilung wider. Über eine entsprechende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung hinaus verpflichtet sich der Konzern nicht zur Aktualisierung oder Änderung zukunftsgerichteter Aussagen zur Berücksichtigung von Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf die sich diese Aussagen stützen.

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Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.